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   BFH, 21.02.2002 - V B 4/01   

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https://dejure.org/2002,14558
BFH, 21.02.2002 - V B 4/01 (https://dejure.org/2002,14558)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2002 - V B 4/01 (https://dejure.org/2002,14558)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - V B 4/01 (https://dejure.org/2002,14558)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.02.2001 - VIII B 103/00

    Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 21.02.2002 - V B 4/01
    Außerdem hat sie dem Senat die Beschwerdebegründung ihres Prozessbevollmächtigten in dem beim BFH anhängigen Beschwerdeverfahren VIII B 103/00 eingereicht.

    Die zuletzt genannte Beschwerde ist mittlerweile vom BFH als unbegründet zurückgewiesen worden (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2001 VIII B 103/00, BFH/NV 2001, 1126).

    Spannungen oder Meinungsverschiedenheiten, die in anderen Verfahren zwischen dem Prozessbevollmächtigten und dem abgelehnten Richter zutage getreten sind, können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit in dem konkreten Verfahren begründen, wenn eine ablehnende Einstellung auch in diesem Verfahren in Erscheinung getreten ist; sachliche Meinungsunterschiede in Fragen der richterlichen Prozessleitung reichen dafür aber nicht aus (BFH in BFH/NV 2001, 1126).

  • BFH, 28.05.2001 - IV B 4/01

    Einkommensteuer - Richter - Ablehnung - Befangenheit - Berichterstatter -

    Auszug aus BFH, 21.02.2002 - V B 4/01
    Im Übrigen würde ein derartiger Verfahrensfehler die Besorgnis, VRiFG B werde der Klägerin oder ihrem Prozessbevollmächtigten gegenüber nicht unparteilich entscheiden, nicht begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2001 IV B 4/01, BFH/NV 2001, 1434).
  • BFH, 27.01.2004 - X S 22/03

    Missbräuchlicher Befangenheitsantrag bei Ablehnung ohne ausreichenden Grund;

    Hingegen ist ein Ablehnungsantrag kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BFH-Beschluss vom 21. Februar 2002 V B 4/01, Juris-STRE 200250302); sie kann auch nicht auf angeblich rechtsfehlerhafte Entscheidungen in früheren Verfahren gestützt werden, wenn der Beteiligte sich dadurch vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen möchte (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342).
  • BFH, 01.04.2004 - X E 2/04

    Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Befangenheit; Rüge unrichtiger Sachbehandlung

    Hingegen ist ein Ablehnungsantrag kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BFH-Beschluss vom 21. Februar 2002 V B 4/01, juris-STRE200250302); die Ablehnung kann auch nicht auf angeblich rechtsfehlerhafte Entscheidungen in früheren Verfahren gestützt werden, wenn der Beteiligte sich dadurch vor einer für ihn möglicherweise ungünstigen Rechtsauffassung des Richters schützen möchte (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2003 XI R 25/03, BFH/NV 2003, 1342).
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